Stasi 2.0: Polizei ermittelt erneut

Bereits am 27. Spieltag der Bundesliga waren mal wieder riesige Stasi-2.0-Schäublonen-Transparente ein Dorn im Auge der Ordnungshüter. Beim Bundesligaspiel auf Schalke demonstrierten die Ultras Gelsenkirchen mit den Plakaten gegen die (auch erkennungsdienstlichen) Polizeimaßnahmen gegen rund 180 S04-Fußballfans drei Wochen zuvor beim Heimspiel gegen den MSV Duisburg. Mal wieder prüft die Polizei, ob der Tatbestand der Beleidung erfüllt ist. Mehr dazu auch auf Pottblog, Netzpoltik, Bild, WAZ.

Und auch im Vorfeld des Champions-League-Spiels der Schalker gegen den FC Barcelona am 1.4.2008 wurde ein Stasi-2.0-Plakat eingezogen. Die Polizei prüft anscheinden in diesem Fall, ob Strafanzeige wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole (sic!) erstattet wird.

Ähnliches gabs übrigens auch schon letztes Jahr beim Heimspiel des 1. FC Union Berlin gegen VfB Lübeck – auch dort war eine Stasi-2.0-Fahne nicht gern gesehen.

Überwachung ist im Fußball nicht grundlos immer wieder Thema. Es gibt in Deutschland die Datenbank Gewalttäter Sport, die vom ZIS geführt wird und in der ca. 9700 Personen (Stand Jan. 2008) aus In- und Ausland gespeichert sind. Und auch in der Schweiz entstand bereits 2006 Vergleichbares im Vorfeld der Fußball-EM 2008: die Datenbank Hoogan.

7 Gedanken zu „Stasi 2.0: Polizei ermittelt erneut

  1. ‚Die Polizei prüft anscheinden in diesem Fall, ob Strafanzeige wegen Verwendung VERFASSUNGSFEINDLICHER SYMBOLE(sic!) erstattet wird.‘

    die cracy toitschen ebend: was heutzutage nicht schon alles als verfassungsfeindlich gilt… man will anscheinend am liebsten einen insektenstaat haben: work eat buy consume then die! wo kaemen wir denn auch hin wenn jetzt im colloseum -aeh- stadion das volk nicht mehr nur abgelenkt sondern ‚politisiert‘ wird?! caesar die todgeweihten gruessen dich…

  2. Tja, auch in Deutschland versucht man Sport und Politik zu trennen.
    Chinesische Zustände würd ich das nennen.
    Das kann man ja auch schon daran sehen, dass Herr Schäuble anscheinend ein „verfassungsfeindliches Symbol“ ist (also wenn die Polizei das schon sagt…)

  3. Beim Straftatbestand der Beleidigung ist ausdrücklich ein Strafantrag notwendig. Selbst eine Anzeige wäre nicht ausreichend. Ermittlungen durch Polizei und/oder Staatsanwaltschaft, ohne vorliegendem Strafantrag, sind also unzulässig. Damit würden die Beamten sogar den Straftatbestand der Nötigung erfüllen. Ein „Hakenkreuz“ wäre, (nicht in jedem Fall, aber meistens) ein (angeblich) verfassungsfeindliches Symbol. „Stasi 2.0“ dagegen nicht. Sollte nun also die „Hakennase“ eines Politikers etwa ein verfassungsfeindliches Symbol sein? Eins wird klar, es gibt in Deutschland immer mehr politische Verfolgung und immer mehr Rechtssicherheit.
    Kein Wunder dass in D inzwischen sogar schon ein DIN A4-Blatt mit einem Bushaltestellenschild mit dem Haltestellen Namen „Quantanamo“ eine Beleidigung sein soll. Lächerlich!
    Beamtendumm-Förderverein

  4. Sorry, im oberen Artikel soll es natürlich
    „immer weniger Rechtssicherheit“ heißen, statt
    „immer mehr Rechtssicherheit“. Sorry
    Sollte es tatsächlich zu einer Anklage kommen,
    droht das nächste Problem. Zuständig wäre das
    AG GE-Buer. Dort gibt es einen Richter, der
    vorsichtig ausgedrückt, nicht gerade zu den
    fähigsten seiner Zunft gehört, wie es selbst
    zahlreiche Volljuristen bestätigen.
    BdF

Kommentare sind geschlossen.