Die Schäublone und die Meinungsfreiheit (letzter Teil)
Bereits gestern direkt aus erster Hand erfahren: die Staatsanwaltschaft München sieht im Fall des Anfang September bei einer Fahrzeugkontrolle in München beschlagnahmten Stasi 2.0 Plakats von einer Anzeige ab.
Alles andere hätte mich – wie viele andere auch – doch sehr gewundert.
Ich freu mich sehr für den Betroffenen, der gewiß ein paar sehr sehr aufregende Wochen erleben konnte, daß das so ein gutes Ende nimmt.
Auf auf: packt eure Plakate wieder hinten rein…







22. Oktober 2007 um 21:44
[...] Dataloo berichtet, dass die Staatsanwaltschaft München im Fall des Anfang September bei einer Fahrzeugkontrolle in München beschlagnahmten Stasi 2.0 Plakats von einer Anzeige absieht. Jetzt kann man auch wieder problemlos in Bayern die Stasi 2.0 T-Shirts tragen. Die übrigens wieder wegen 1064 verkaufter T-Shirts 1064 Euro in die Kasse des AK-Vorratsdatenspeicherung gespült haben. Der braucht aber noch weitere Spenden, um die nächsten Aktionen gegen die Vorratsdaenspeicherung finanzieren zu können. von markus um 21:44 | abgelegt in Deutschland, Digital Rights, Datenschutz | tagged in Stasi 2.0 | Trackback URL | Permalink URL | Comment feed URL | Incoming links | del.icio.us | Digg it | Furl | [...]
23. Oktober 2007 um 09:10
[...] in Bayern zur Schau stellen. Gegen den betreffenden Informatikstudenten gab es doch keine Anzeige: Dataloo berichtet, dass die Staatsanwaltschaft München im Fall des Anfang September bei einer Fahrzeugkontrolle [...]
23. Oktober 2007 um 13:16
[...] Die Schäublone und die Meinungsfreiheit (letzter Teil) Die Staatsanwaltschaft München sieht im Fall des Anfang September bei einer Fahrzeugkontrolle in München beschlagnahmten Stasi 2.0 Plakats von einer Anzeige ab. [...]
23. Oktober 2007 um 22:01
[...] gehen sie zwar vom Anfangsverdacht der Beleidigung aus; nach neuesten Informationen sieht man dann aber doch von einer Strafverfolgung ab. Und das ist auch gut so. Ich sage nur Bundes-Trojaner, Vorratsdatenspeicherung, Mautdaten zu [...]
24. Oktober 2007 um 00:33
[...] bleibt straffrei Dem “Anfangsverdacht wegen Beleidigung” wird scheinbar nicht weiter nachgegangen. Daran, das es erst gar keinen Ärger hätte geben dürfen, ändert das freilich [...]
24. Oktober 2007 um 08:20
[...] Wahrscheinlich kopiert und klebt er gerade, denn von einer Anzeige wurde abgesehen! [...]
8. April 2008 um 10:05
[...] gegen rund 180 S04-Fußballfans drei Wochen zuvor beim Heimspiel gegen den MSV Duisburg. Mal wieder prüft die Polizei, ob der Tatbestand der Beleidung erfüllt ist. Mehr dazu auch auf Pottblog, [...]